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Investmentfonds


Investmentfonds dienen der Geldanlage und eignen sich vor allem für Kapitalanleger, die sich nicht selber täglich mit schwankenden Börsenkursen und der selbstständigen Verwaltung von Aktien auseinander setzen wollen. Die Verwaltung der Investmentfonds wird von Fachleuten übernommen, was durch die Bezahlung eines Ausgabeaufschlages (Agio) durch den Investor beglichen wird. Der Ausgabeaufschlag orientiert sich an der Anlagedauer des Investments und fällt bei längeren Anlagezeiträumen geringer aus. Bei Investmentfonds erfolgt in der Regel eine breite Streuung des Kapitals, wodurch Verlustrisiken minimiert werden können.

Bei der genauen Definition von Investmentfonds gehen die Meinungen auseinander, häufig werden unter Investmentfonds nur die offenen Fonds zusammengefasst. Dazu zählen alle Arten von Aktienfonds, Dachfonds mit unterschiedlichen Ausrichtungen (Chancen orientiert, ausgeglichen, konservativ), Rentenfonds jeglicher Art, offene Immobilienfonds, Geldmarktfonds, Mischfonds, Hedge-Fonds, Laufzeitfonds und Garantiefonds.

Bei einem Investmentfonds werden die kleineren Beiträge verschiedener Anleger zu einer Investitionssumme zusammengefasst. Das zuständige Fondsmanagement verwaltet dieses Kapital nach dem Leitsatz der Risikomischung, was bedeutet dass das Geld entsprechend im Vorfeld definierter Anlagegrenzen in verschiedene Wertpapiere investiert wird. Der Gesetzgeber bezeichnet Investmentfonds auch als Sondervermögen. Die gesamte Summe des Sondervermögens wird auch als Fondsvolumen oder NAV (Net Asset Value) bezeichnet. Die Höhe des Fondsvolumens steht in direkter Abhängigkeit zu den Fondanteilen. Das heißt, dass wenn viele neue Anleger Anteile am Fonds erwerben, das Fondvolumen steigt oder im Umkehrschluss bei vielen Rückerstattungen von Anteilen an die Investoren fällt. Zusätzlich wirken sich erwirtschaftete Gewinne steigernd auf das Fondsvolumen auf, bzw. führen Verluste zu einer Verminderung des Fondsvolumens.

Anteilsscheine in Form von verbrieften Urkunden sichern dem Inhaber sein Miteigentum am Fondsvermögen zu und garantieren gleichzeitig seinen Anspruch auf Beteiligung am Gewinn und auf eine Rücknahme der Anteilsscheine zum jeweilig gültigen Rücknahmepreis.
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