Tagesgeld oder Sparbuch
Das Sparbuch ist ohne Frage ein Klassiker. Wer früher Geld zurücklegen wollte, griff auf das Bewährte und Bekannte zurück. Früher wurden die Einlagen im Verhältnis noch recht attraktiv verzinst und vor allem - es gab früher noch kein Tagesgeldkonto.
Tagesgeld ist die moderne, besser formuliert die zeitgemäße
Alternative zum klassischen Sparbuch. Tagesgeld kann mit besseren Zinsen aufwarten, so erhalten Anleger zwischen 3 und 4 % Zinsen auf Ihre Geldanlage. Zudem ist das Tagesgeldkonto weitaus flexibler als das klassische Sparbuch.
So können Sie Ihr Tagesgeldkonto in der Regel auch per Onlinebanking verwalten und jederzeit Beträge in unbegrenzter Höhe auf ein Referenzkonto überweisen und von diesem wieder abheben. Sie können einen Lastschrifteinzug auf Ihrem Gehaltskonto einrichten und schon werden Ihre Sparraten automatisch auf das besser verzinste Tagesgeldkonto übertragen. Beim Sparbuch ist der maximal Betrag, den Sie abheben könnten, in der Regel begrenzt.
Tagesgeld ist flexibler und lukrativer als das klassische Sparbuch. Letzteres generiert heutzutage kaum noch mehr als 2 % Verzinsung. Genau genommen verlieren Sie als Sparer mit dem ach so sicheren Sparbuch sogar Geld.
Der Grund hierfür ist die Inflationsrate, welche angibt, in welchem Ausmaß Ihr Geld an Wert verliert. Diese lag in den letzten Jahren zwischen 2 und 3 % und war in der Regel höher, als die Verzinsung eines Sparbuchs. Aufgrund dieser Geldentwertung verliert Sie, wenn Sie treu am altbewährten Sparbuch festhalten, Jahr für Jahr Geld.
Ein Wechsel zum Tagesgeld lohnt sich. In der Regel begrüßen die Anbieter ihre Neukunden zusätzlich mit kleinen Präsenten wie Tankgutscheinen oder Geldprämien. Sie können ein Tagesgeldkonto ganz unkompliziert eröffnen, bequem von zu Hause aus. Sie müssen lediglich den Eröffnungsantrag herunterladen, ausfüllen und diesen dann zur Post bringen.
Vergessen Sie jedoch nicht, auch für Ihr Tagesgeldkonto ausreichende Freistellungsaufträge zu erteilen. Genau wie beim Sparbuch müssen Zinserträge, welche die erteilten Freistellungsaufträge überschreiten, versteuert werden.
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