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Tagesgeld Steuern

Müssen die Zinsen für das Tagesgeld versteuert werden?

Nach deutschem Steuerrecht sind Tagesgeld Zinsen nichts anderes als Gewinne aus Kapitalvermögen, die selbstverständlich versteuert werden müssen. Bis Ende des Jahres 2008 wird die Versteuerung der Zinsen so geregelt, dass die jeweilige Direktbank alle Zinseinnahmen eines Kunden, die über seinen Freistellungsauftrag von bis zu 750 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale hinaus gehen, zu 30% plus Solidaritätszuschlag direkt an den Fiskus weiterleitet und somit die Zinsabschlagsteuer abführt.

Der Zinsabschlag wird bei der späteren Veranlagung zur Einkommensteuer mit dieser verrechnet und damit von der gesamten Steuerschuld abgezogen. Liegt nach der Veranlagung der persönliche Einkommensteuersatz oberhalb von 30%, muss man die Differenz auch für die Kapitalerträge noch nachzahlen. Kommt bei der Veranlagung jedoch ein Steuersatz unterhalb von 30§ heraus, bekommt man die zu viel gezahlten Zinsabschlagsteuern erstattet. Durch diese Regelung sorgt der Fiskus also lediglich dafür, dass er die Steuern auf Kapitalerträge zu einem großen Teil bereits früher kassiert.

Ab 2009 wird sich durch die Einführung der Abgeltungssteuer vor allem der Steuersatz ändern, da ab diesem Zeitpunkt nur noch 25% plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig werden und die gesamte Steuerschuld damit abgegolten ist. Mit diesem Schritt werden also die Steuern auf Kapitalerträge von der allgemeinen Einkommensteuer abgekoppelt und erhalten einen Sonderstatus. Es findet nämlich nach Zahlung der Abgeltungssteuer keinerlei Veranlagung der Kapitalerträge mehr statt.

Durch diese neue Regelung erhoffen sich die Finanzbehörden vor allem eine Vereinfachung und natürlich auch eine Steigerung der Attraktivität Deutschlands für Kapitalanleger. Dass dies tatsächlich erreicht werden kann, bezweifeln viele Finanzexperten, zumal durch den Wegfall der Spekulationsfrist Veräußerungsgewinne nicht mehr steuerfrei sind und damit insbesondere Aktien und auch Fonds einen Großteil ihrer Attraktivität einbüßen. Allein auf das Tagesgeld bezogen kann man jedoch sagen, dass die Abgeltungssteuer eine positive Veränderung ist, die diese Geldanlageform noch wesentlich interessanter macht, als sie sowieso schon ist.
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