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Muss Mark Medlock in den Knast?!

Mittwoch, 26. November 2008

Gegen den DSDS-Gewinner Mark Medlock (30) wurde von der Staatsanwaltschaft Berlin Anklage erhoben, der Vorwurf lautet: Körperverletzung und Beleidigung.

Der Grund für diesen Vorwurf liegt bereits ein Jahr zurück. Mark Medlock soll am 24. November 2007 in einem Saunaclub den Computerfachmann Frank W. (52) zuerst beleidigt haben, woraufhin es zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen sei. Nach Angaben des Opfers soll er von Mark Medlock geschlagen und getreten worden sein…das Resultat: Frank W. musste im Krankenhaus behandelt werden da er Prellungen an Jochbein und Oberlippe und ein Hämatom am linken Auge erlitt.

Diese Tat wurde bereits vor Gericht verhandelt und Mark Medlock erhielt einen Strafbefehl über 140 Tagessätze zu 400 Euro (56.000 Euro). Diese Summe wollte der Superstar nicht aufbringen und legte gegen die Entscheidung des Gerichts Einspruch ein. Nun wird der Fall erneut verhandelt und Mark Medlock muss seinem Opfer vor Gericht gegenüberstehen. Wird er vom Richter für schuldig gesprochen, droht ihm eine Gefängnisstrafe.

Er selbst hatte sich bisher noch nicht öffentlich zu den Beschuldigungen geäußert.

3 Antworten zu “Muss Mark Medlock in den Knast?!”
  1. Monika Kruse sagt:

    Kaum ist jemand ein wenig prominent geworden und steht somit in der Öffentlichkeit, versuchen irgendwelche Leute daraus Geld zu ziehen. Das ist in der Vergangenheit schon anderen Promis passiert. Ich glaube an keine Schlägereiund wenn doch, hat es der andere verdient.

  2. Anwalt sagt:

    Monika, das ist leider Unsinn: Bei den 56.000 Euro handelt sich um eine Geldstrafe, die allein der Staat erhält und nicht irgendwelche Leute, die dem armen Mark an sein wohlverdientes Geld wollen. Im Übrigen ist der ganze Artikel falsch, denn es hat keine Verhandlung stattgefunden: Ein Strafbefehlsverfahren findet ohne Verhandlung statt, weshalb man auch bei einem einfachen Einspruch gegen den Strafbefehl direkt ins Hauptverfahren übergehen kann (sonst wäre es nämlich eine Berufung!). Außerdem ist ein Strafbefehl (hier Geldstrafe) meist milder als ein dann zu erwartendes Urteil: Also ein ziemliches Risiko, was der Mark da eingeht, Freiheitsstrafe ist jetzt durchaus möglich.

  3. Holger Neidhart sagt:

    Hmm zur Ergänzung des obigen Statements. Wenn ich in einem Strafprozess einen Vergleich eingehe, dann stelle ich mich meiner Verantwortung, das heisst ich gebe mein Verschulden zu was anschließenden Zivilrechtlichen Prozessen in der Hinsicht Türe und Tore öffnet. Zudem hätte Mark etwas zugegeben was nie zweifelsfrei bewiesen wurde.
    Und wäre Mark einwandfrei überführt worden, keiner hat die zweifelhafte Vita des Klägers und die schon recht erstaunliche Verbissenheit des Rechtsanwaltes hinsichtlich Dieter Bohlen beurteilt, dann hätte das Gericht schon vom Gesetz her ( keine Körperverletzung darf ausergerichtlich geklärt werden da es sich um ein Offizialdelikt handelt) ermitteln müssen. Also liegt die Schuldfrage noch immer offen und ich glaube dem Gesetz nach erst dann an die Schuld eines Beklagten wenn das Urteil rechtskräftig ist. Hier findet eine Vorverurteilung statt die einer modernen Hexenjagd gleicht.

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