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Nadja Benaissa: Berichterstattung eingeschränkt

Donnerstag, 16. April 2009

Sobald Stars und Sternchen mit dem Gesetz in Konflikt geraten, entsteht auch ein Widerspruch zwischen öffentlichem Interesse und den Persönlichkeitsrechten. Im Fall der am vergangenen Wochenende verhafteten Sängerin Nadja Benaissa hat sich das Landgericht Berlin zu einer einstweiligen Verfügung gegen die Axel Springer Gruppe und den Schutz der Persönlichkeitsrechte entschieden.

Damit dürften theoretisch Zeitungen wie die Bild und Die Welt sich nicht mehr zum Fall der 26-Jährigen und laufenden Ermittlungen äußern. Allerdings scheint sich gerade die Bild nicht an die Verfügung halten zu wollen - bereits am Donnerstag erscheint Nadja Benaissa wieder auf Seite 1.

Diesmal allerdings unter dem Schlagwort des Justiz-Skandals. Ebenso grotesk - die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Darmstadt will auch weiterhin die Presse über den Stand der Ermittlungen informieren - trotz einstweiliger Verfügung durch das LG Berlin.

2 Antworten zu “Nadja Benaissa: Berichterstattung eingeschränkt”
  1. luli sagt:

    was soll man machen, was passiert ist ist passiert, in dem sie jetzt Jahre im knast kommt wird der kerl auch nicht geheilt außerdem, wie der papst immer zu sagen mag ,,Kondome lösen nicht das aids problem” von daher

  2. Julia sagt:

    wie dumm bist du juli?? zu lange auf nem katholischen mädcheninternat gewesen?
    hallo ab in den knast mit der tante - und tschüß….hallo?? wenn mich einer damit anstecken würde, würde ich ausrasten..sie versaut diesen leuten das leben!

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